In einem Artikel der Freien Presse von heute (19.08.2011) wird berichtet, dass die Zulassungstelle des Landratsamtes Vogtlandkreis auf eine Umschreibung der Adressen drängt. Wenn da mal nichts schief läuft. Denn bisher gibt es keine Informationen, dass der postalische Nachvollzug der Gemeindezusammenlegung von Leubnitz, Mehltheuer und Syrau erfolgt ist. Zum postalischen Nachvollzug sei auf den Beitrag “Anschrift für die Gemeinde Rosenbach/Vogtl.” verwiesen.
Die Deutsche Post ist bekannt dafür, dass sie sehr ungern einen postalischen Nachvollzug vornimmt, sofern in den zusammengeschlossenen Ortsteilen noch identische Straßennamen existieren. In der Gemeinde Rosenbach/Vogtl. gibt es einige davon. Insbesondere die Bezeichnung “Hauptstraße” ist weit verbreitet. Zwar gibt es keine gesetzliche Verpflichtung in Sachsen, die doppelte Straßennamen in den Ortsteilen verbietet, allerdings sollte die Ortsangabe auch mal aus Sicht der Rettungskräfte betrachtet werden.
Notfall in der Hauptstraße der Gemeinde Rosenbach/Vogtl.
Wo muss der Fahrer hin: Demeusel, Leubnitz, Rößnitz, Syrau oder Schneckengrün? Man könnte einwenden, dass ja der Ortsteil mit genannt wird. Sofern ein Ortskundiger in der Rettungsleitstelle oder am Lenkrad des Rettungswagens sitzt, ist das kein Problem. Aber ob das die Hersteller von Navigationsgeräten und/oder -software in ihre Produkte aufnehmen, ist nicht sicher. Der Ortsunkundige steht dann auf dem Schlauch. Wenn einer notleindenden Person dadurch nicht oder zu spät geholfen wird, gibt es für die Gemeinde (nachvollziehbar) großen Ärger.
Hier mal die Anschriften, wie sie in der PLZ-Datenbank der Deutschen Post geführt werden:
- 08539 Rodau b Mehltheuer, Vogtl
- 08527 Rößnitz
- 08527 Schneckengrün
- 08539 Mehltheuer/Vogtl
- 08539 Schönberg b Plauen
- 08539 Leubnitz b Plauen
- 08548 Syrau
Muss die Gemeinde überhaupt einen postalischen Nachvollzug durchführen? Wenn es keine Pflicht gäbe, könnte ja alles so bleiben wie es ist. Problem an der Sache ist, dass die Gemeinde schon Personalausweise umgeschrieben hat.
Was nun? Dass die Zulassungstelle auf eine Anpassung der Papiere drängt, hat seine Richtigkeit und muss gemacht werden. Aber ab wann?
Am 12. Oktober 2011 wurd noch einmal bei der Deutschen Post hinsichtliche des postalischen Nachvollzuges angefragt. Die Deutsche Post teilt in ihrer Antwort mit, dass die Vorraussetzungen wegen doppelter Straßennamen noch nicht vorliegen.
Irgendjemand erzählt zu diesem Thema Grütze. Wer? Bitte mal hier melden!
(Quelle Bild: PAuswV, BGBl. 2010, S. 1469 unter Bezug auf §5 (1) UrhG)
Das könnte Sie auch interessieren: